Ich konnte es eigentlich nicht fassen, als ich in einem Forum über Rootserver gehört habe, dass ein Betreiber einer Witzesammlung (
www.witzdestages.net) von
jugendschutz.net angeschrieben wurde..
Hier ein Auszug:
nach Überprüfung der Website witzdestages.net mache ich Sie als Verantwortlichen darauf aufmerksam, dass dort entwicklungsbeeinträchtigende Inhalt frei zugänglich sind.
Das Angebot ist entwicklungsbeeinträchtigend nach § 5 Abs.1 JMStV (Entwicklungsbeeinträchtigung Minderjähriger). Beispielsweise ist aus meiner Sicht zu beanstanden:
- Rubriken: "Nationalitäten", "Frivole und versaute Witze" und "Blondinnen"
Das Angebot ist als entwicklungsbeeinträchtigend zu qualifizieren, da bei den Witzen vorwiegend in den Rubriken "Nationalitäten", "Frivole und versaute Witze" oder "Blondinnen" eine geschmacklose Abwertung in Form von Belustigung über gewisse ethnische Gruppen, Sexualität und Frauen sowie ein problematisches Frauenbild (Betrachtung der Frau als Sexobjekt, Gegenstand etc.) vermittelt wird. Diese Inhalte überschreiten die allgemeinen Wertvorstellungen über die Grenzen des sozialen und allgemeinen Anstand und können somit Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen Entwicklung stark beeinflussen.
...
Im weiteren Teil des zweiseitigen Briefes wird der Betreiber darauf hingewiesen, dass er verantwortlich ist, dass das Angebot von Kindern oder Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden kann. Möglichkeiten: Programmierung für ein Jugendschutzprogramm oder die Zeit einschränken, in dem dieser Inhalt übers Internet zugänglich ist.
Weiterhin wäre er für Einträge im Gästebuch verantwortlich sofern diese unzulässig sind.
Fristsetzung: eine Woche.
Drohung: Weiterleitung an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM):
Diese kann neben einer Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden auch eigene Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes einleiten. Sie hat insbesondere die Möglichkeit die Untersagung oder Sperrung des Angebots, aber auch ein Ordnungsgeld anzuordnen.
Aber es wird noch besser:
Für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende und jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen bestimmt $ 7 Abs.1 Satz 2 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), dass ein Jugendschutzbeauftragter als Ansprechpartner für die Nutzer und Berater des Anbieters zu bestellen ist. Dieser muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt können diese Verpflichtung auch dadurch erfüllen, dass der Anbieter die Wahrnehmung dieser Aufgaben einer Organisation der freiwilligen Selbstkointrolle überträgt.
Fazit: der Betreiber hat nicht genug Geld/Lust für Anwalt und einen eventl. Rechtsstreit. Das heißt, er hat für die betroffenen Rubriken ein Zeitfenster einprogrammiert.. Nicht mehr abrufbar zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends..
Ich warte noch darauf, dass die anfangen beispielsweise die Bibel usw aus dem Netz zu verbannen - immerhin laufen Adam und Eva am Anfang nackt rum.. Alternative: schwarze Balken
Ich weiß wirklich nicht, was ich von solchen Bemühungen halten soll. Das Internet ist und wird auch in Zukunft trotz aller Bemühungen ein Gebiet der Erwachsenen sein. Selbst wenn alle deutschen Angebote "sauber" sind, gibt es weltweit noch soviel was unter dem Verständnis von jugendschutz.net illegal wäre, dass der Kampf dagegen vergleichbar mit dem Kampf gegen Windmühlen ist.
Aber um nochmal sachlich zu werden: was ist denn bitte nicht entwicklungsbeeinträchtigend? Mal abgesehen vom normalen TV-Programm, sieht man in den Nachrichten wohl jeden Tag mehr als genug von Krieg, Gewalt, Sex und Illegalem.
Wohl die meisten Schimpfwörter lernt ein Kind immer noch aus seiner Umgebung - d.h. Freunde, Schule aber auch Eltern.
Jaja, political correctness macht uns alle zu besseren Menschen. Und wer nicht automatisch ein “besserer Mensch” sein möchte, der wird von jugendschutz.net zum Beispiel einfach mal mit einem förmlichen Schreiben dazu aufgeforder...
Tracked: Dec 14, 18:30
Ein plastisches Beispiel für angewandten Jugendschutz: Blondinenwitze sind verboten!
Tracked: Dec 03, 18:29